Informationsschreiben vom Vorstand

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26.11.2021 - Information an alle Vereinsmitglieder                                              

Maßnahmen zur Begrenzung der erneut steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen betrifft nun auch wieder unser Vereinsleben und unseren Sport.

Neue Corona-Informationen-Schutzverordnung | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)

 

E-mail Information an alle Vereinsmitglieder vom 1.Vorsitzenden

Liebe Vereinsmitglieder,

heute möchte ich euch über neue Regelungen hinsichtlich der aktuellen Fassung der Corona Schutzverordnung und deren Folgen auf unseren Verein mitteilen.

Es gilt für unsere Sportstätte, Bootshaus und Gelände, und unserem Sport die 2G Regel. Mit der Ausnahme für Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 16. Geburtstag. Sie gelten als getestet und hier gilt die 3G Regel. Der Vorstand ist für die Einhaltung dieser Regelung verantwortlich und muß entsprechend Eingangskontrollen durchführen.

Der Aufenthalt am Bootshaus oder auf dem Vereingelände mit mehr als 3 Personen ist nur unter Anwesentheit eines Vorstandsmitgliedes oder Übungsleiter möglich. Diese sind als Tagesverantwortliche autorisiert, die Nachweise und Zertifikate zu kontrolieren und dieses lückenlos zu dokumentieren. Notfalls können sie auch jemanden auszuschließen.

Ohne Nachweis, geimpft oder genesen, ist ein Aufenthalt auf dem Vereinsgelände nicht möglich.

Ansonsten wird der Betrieb am Bootshaus mit den bereits bekannten Hygiene Regeln ohne weitere Einschränkungen weiterlaufen. Die Durchführung einzelner Veranstaltungen obliegt den verantwortlichen Übungsleitern oder Fachwarten. Im speziellen auch deren Absage.

Es ist umbedingt wieder darauf zu achten, daß sich nur Vereinmitglieder, mit der Ausnahme von Handwerkern und Bauarbeitern, auf unserem Vereingelände aufhalten. Gäste sind uns nach Normalisierung der Lage wieder herzlich Willkommen.

Haltet durch !

Mit Ahoi

Ulrich