18.03.2022 - aktuelle CoronaSchVO NRW
Neue Coronaschutzverordnung: Was gilt für den Sport?
Coronaschutzverordnung in der ab dem 19. März 2022 gültigen Fassung (gültig bis zum 02.04.2022)
Weiterführende Informationen gibt es direkt unter: Arbeit.Gesundheit.Soziales | Mit Menschen für Menschen. (mags.nrw)
Meistgestellte Fragen (FAQ) Rund um Corona und Antworten vom lsb NRW unter: VIBSS: Regeln ab 19.03.2022
Aufgrund regionaler oder lokaler Besonderheiten sind die Kreise und kreisfreien Städte ermächtigt, weitergehende Beschränkungen zu erlassen (vgl. § 16 Satz 2 CoronaSchVO NRW).
Bitte informieret Euch unbedingt bei den Behörden vor Ort, welche Voraussetzungen für Ihren Sportbetrieb gelten.