Aktuelle Corona Verordnung - einfacher Sportbetrieb

11.01.2022 - aktuelle CoronaSchVO NRW                                              

vereinfachter Drachenbootsport als geboosterte Person

Erfreuliche Informationen für unsere Sportbereiche (Auszug aus den neuen Regelungen gültig ab 13.01.2022):

... Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte oder genesene Personen
Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2Gplus gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2Gplus, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung. ..

Weiterführende Informationen gibt es direkt unter: Arbeit.Gesundheit.Soziales | Mit Menschen für Menschen. (mags.nrw)

Meistgestellte Fragen (FAQ) Rund um Corona und Antworten vom lsb NRW unter: VIBSS: Regeln ab 28.12.2021

Aufgrund regionaler oder lokaler Besonderheiten sind die Kreise und kreisfreien Städte ermächtigt, weitergehende Beschränkungen zu erlassen (vgl. § 16 Satz 2 CoronaSchVO NRW). 

Bitte informieret Euch unbedingt bei den Behörden vor Ort, welche Voraussetzungen für Ihren Sportbetrieb gelten.