03.04.2022 - aktuelle CoronaSchVO NRW
Neue Coronaschutzverordnung: Was gilt für den Sport?
Coronaschutzverordnung in der ab dem 03. April 2022 gültigen Fassung (PDF Dokument)
Weiterführende Informationen gibt es direkt unter: Arbeit.Gesundheit.Soziales | Mit Menschen für Menschen. (mags.nrw)
Aufgrund regionaler oder lokaler Besonderheiten sind die Kreise und kreisfreien Städte ermächtigt, weitergehende Beschränkungen zu erlassen (vgl. § 16 Satz 2 CoronaSchVO NRW).
Bitte informieret Euch unbedingt bei den Behörden vor Ort, welche Voraussetzungen für Ihren Sportbetrieb gelten.